Glossar

In unserem Glossar werden wichtige Begriffe aus dem M&A-Geschäft in alphabetischer Reihenfolge kurz erklärt.

  • Regelt den Verkauf von Gesellschaftsanteilen und auch vom ganzen Unternehmen. Wird auch Share Purchase Agreement (SPA) oder einfach Kaufvertrag genannt.

  • Eine Form des Erwerbes bei dem einzelne Vermögensteile und Verbindlichkeiten erworben werden; steht im Gegensatz zum Share Deal, bei dem ein Unternehmen als Ganzes im Sinne einer Gesamtrechtsnachfolge erworben wird

  • Vollzug des Kaufvertrags; Übertragung von Anteilen oder Vermögensgegenständen. Erfolgt nach dem Signing sobald alle vereinbarten Closing-Bedingungen erfüllt sind.

  • Geschützter Speicherplatz, in dem Unterlagen zum Unternehmensverkauf bereitgestellt werden und für den vom Verkäufer oder seinen M&A-Beratern Zugangsberechtigungen für Interessenten vergeben werden.

  • Detaillierte Prüfung des Unternehmens, die vom Käufer meist unter Zuhilfenahme externer Due Diligence Teams durchgeführt wird. Die DD wird meist in Financial DD, Legal DD, Tax DD, Commercial DD und Tech DD gegliedert.

  • Anteil des Kaufpreises, der zu einem späteren Zeitpunkt erfolgsabhängig bezahlt wird. Dieses Instrument wird meist dann eingesetzt, wenn die Bewertung, auf der der Kaufpreis basiert, zumindest zum Teil auf Basis von künftig zu erreichenden Finanzzahlen erstellt wurde.

  • Gesamtwert eines Unternehmens (Eigen- und Fremdkapital). Dieser Wert entspricht nicht dem Kaufpreis, da zur Kaufpreisermittlung vereinfacht dargestellt die Summe der Finanzverbindlichkeiten vom Enterprise Value abzuziehen ist.

  • Wert des Eigenkapitals eines Unternehmens; ist vereinfacht dargestellt der Gesamtwert des Unternehmens (Enterprise Value) abzüglich der Finanzverbindlichkeiten. Dies ist der Wert der den Eigenkapitalgebern (Gesellschaftern) als Kaufpreis zusteht.

  • zwischen Unternehmer und M&A-Berater: zum Schutz Ihres Verkaufsprozesses und um die Vertraulichkeit zu wahren, darf ausschließlich ihr M&A-Berater das Unternehmen anbieten

    zwischen Unternehmer und Kaufinteressenten: bevor ein Kaufinteressent mit einer teuren Due Diligence beginnt, möchte er die Gewissheit haben, dass das Unternehmen während seiner DD nicht an jemand anderen verkauft werden kann. Er erhält daher für eine begrenzte Zeit Exklusivität.

  • Verkauf des Unternehmens an Personen außerhalb des direkten Unternehmenskreises

  • Investor dessen Unternehmensgegenstand es ist, in andere Unternehmen zu investieren, Beteiligungen einzugehen oder diese zu übernehmen. Diese Investoren halten ihre Beteiligungen entweder langfristig (Evergreen-Investoren) oder planen nach 5-7 Jahren - nachdem sie den Wert durch Zukäufe und/oder organisches Wachstum beträchtlich gesteigert haben - mit Gewinn wieder zu verkaufen.

  • Ein Vertrag, der die Rechtsverhältnisse zwischen den Gesellschaftern regelt

  • Ausführliche Beschreibung des zu verkaufenden Unternehmens im Umfang von 30-60 Seiten, die sowohl eine textliche Beschreibung als auch die Finanzzahlen beinhaltet. Dieses Memorandum wird gewöhnlicherweise mit Input der Unternehmer vom M&A-Berater erstellt, der dafür die notwendigen Erfahrungen hat.

  • Weitergabe oder Verkauf des Unternehmens an Familienmitglieder (Nachfolge) oder an leitende Mitarbeiter des Unternehmens (Management Buy-Out)

  • Tatsächlicher Betrag, den der Käufer für ein Unternehmen zahlt

  • Eine Absichtserklärung, die der Käufer zugunsten des Verkäufers abgibt und die Vertragscharakter hat. Die grundsätzliche Verkaufsabsicht ist zu diesem Zeitpunkt noch unverbindlich, jedoch enthält der LOI auch verbindliche Elemente, die in diesem Vertrag zwischen Kaufinteressent und Verkäufer vereinbart werden.

  • Liste mit potentiellen Interessenten, die vom M&A-Berater erstellt wird und dem Verkäufer zur Revision vorgelegt wird. Die revidierte Liste wird als Short List bezeichnet. Diese Investoren werden in der Folge vom M&A-Berater angesprochen.

  • Abkürzung für Mergers & Acquisitions und bezeichnet im Fachjargon den Kauf und Verkauf von Unternehmen sowie alle Arten von Zusammenschlüssen. Der Begriff hat sich als Überbegriff für den ganzen Bereich etabliert.

  • Organisiert und begleitet Unternehmensverkaufs- und -kaufprojekte für Unternehmenseigentümer und Investoren. M&A-Berater müssen sich grundsätzlich entweder auf Verkaufsseite oder auf Kaufseite positionieren und sind nicht für beide Seiten gleichzeitig tätig.

  • bezeichnet den gesamten Ablauf eines Unternehmensverkaufs.

  • bezeichnet den Kaut/die Übernahme eines Unternehmens durch einen oder mehrere externe Manager, die das Unternehmen dann selbst führen und weiterentwickeln.

  • bezeichnet den Kaut/die Übernahme eines Unternehmens durch einen oder mehrere im Unternehmen beschäftigte Manager, die das Unternehmen dann weiterhin selbst führen und weiterentwickeln.

  • bezeichnet ein unverbindliches Offert eines Interessenten, das vor einer Due Diligence abgegeben wird und zur grundsätzlichen Einordnung von Interessenten für die Verkäuferseite dient.

  • Geheimhaltungserklärung, die die Daten und Unterlagen des zur Verfügung stellenden schützt und die der Interessent nur gegen Unterschrift unter diese Erklärung erhält.

  • Bezeichnung für Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die in nicht-börsennotierte Unternehmen investieren, diesen Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Finanzierungsmittel zur Verfügung stellen oder diese kaufen und in eigene Beteiligungsgesellschaften eingliedern.

  • Privater Geldgeber oder Käufer, der eigenes Geld investiert, unabhängig davon, ob er das Unternehmen dann selbst führt.

  • Darstellung von Struktur und Zeitleiste der Transaktion, wird mit Informations Memorandum an die Interessenten verschickt

  • Telefon- oder Videokonferenz, bei der wichtige Fragen zum Unternehmensverkauf mit einem Interessenten geklärt werden. Wird üblicherweise vom M&A-Berater geführt und moderiert.

  • Wiederkehrende Umsätze (Abo-Umsätze), die in nicht aus neuerlichen Verkäufen sondern auf Basis längerfristiger Verträge entstehen. Diese Umsätze werden in der Bewertung des Unternehmens höher bewertet als Einzelumsätze.

  • ein Teil des Honorars - in diesem Fall eines M&A-Beraters - der für den Berater eine teilweise Fixkostenabdeckung der laufenden Projektkosten gewährleistet.

  • wird von Private Equity-Gesellschaften teilweise als Kaufpreisbestandteil angeboten, um den Alteigentümer im Unternehmensgefüge zu halten und sein Knowhow für die Beteiligungsgesellschaft zu nutzen. Dem Alteigentümer wird eine Beteiligung an der Kaufgesellschaft eingeräumt, die auch andere Beteiligungen hält oder halten wird.

  • bezeichnet den Erwerb von Unternehmensanteilen und resultiert in einer Gesamtrechtsnachfolge - zum Unterschied von einem Asset Deal, bei dem definierte Assets erworben werden und der in eine Einzelrechtsnachfolge resultiert.

  • Siehe Gesellschaftsvertrag: ein Vertrag, der die Rechtsverhältnisse zwischen den Gesellschaftern regelt

  • Siehe Anteilskaufvertrag: regelt den Verkauf von Gesellschaftsanteilen und auch vom ganzen Unternehmen.

  • resultiert aus einer Long List, die von den Verkäufern mit den M&A-Beratern revidiert wurde. Die darauf befindlichen Interessenten werden von den M&A-Beratern angesprochen.

  • Unterzeichnung des Kaufvertrags; die Parteien verpflichten sich zur Übertragung des Eigentums. Nach dem Signing müssen die Closing-Bedingungen erfüllt werden und es kommt zum Closing mit dem die Transaktion tatsächlich umgesetzt wird.

  • Verfolgt strategische Ziele und investiert langfristig. Zumeist ein Unternehmen aus der gleichen, oder einer verwandten Branche als das Zielunternehmen.

  • die anonyme Kurzbeschreibung eines Unternehmens, die versandt wird, bevor eine Vertraulichkeitserklärung des Empfängers vorliegt.

  • im M&A-Bereich wird damit der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens bezeichnet.

  • im Zuge einer professionell abgewickelten M&A-Transaktion wird ein Rechtsanwalt oder Notar als Treuhänder bestellt, der den Kaufpreis vom Käufer vor dem Closing der Transaktion erhält und nach unterzeichneten Closing-Dokumenten diesen nach vertraglich festgelegtem Schema an die Empfänger verteilt. Dies dient der Transaktionssicherheit.

  • bezeichnet im M&A-Bereich die Ermittlung des voraussichtlichen Marktwertes eines Unternehmens und dient damit der Einschätzung der voraussichtlichen Kaufpreisbandbreite, die im Zuge des Verkaufsprozesses erreicht werden wird.

  • Der Verkäufer gewährt dem Käufer einen Teil des Kaufpreises in Form eines Darlehens; auch Verkäuferdarlehen genannt. Die Auszahlung dieses Kaufpreisbestandteiles ist nicht an Bedingungen geknüpft und dient der Kaufpreisfinanzierung durch den Käufer.