Faustregel zur Schätzung des Unternehmenswertes

Mit dieser Faustregel erhalten Sie eine Bandbreite für den Wert Ihres Unternehmens.

Am besten erfolgt die Einschätzung des Unternehmenswertes anhand der Multiple-Methode. Dafür muss man das durchschnittliche EBITDA der letzten drei Jahre berechnen und mit 4 (Untergrenze) und 6 (Obergrenze) multiplizieren. Dies ergibt eine Wertbandbreite, innerhalb welcher sich der tatsächliche Unternehmenswert befinden wird.

Beispiel: Wenn das durchschnittliche EBITDA der letzten 3 Jahre €1,3 Mio. betrug, beträgt die untere Wertgrenze €5,2 Mio. und die obere Wertgrenze €7,8 Mio.  

Für viele Branchen ist diese Faustregel anwendbar und man erhält somit eine erste Einschätzung über den Wert seines Unternehmens. Für manche Branchen wie Software und IT-Services ist diese Berechnung jedoch nicht gültig, da hier höhere Multiplikatoren anzulegen sind. In anderen Branchen muss man mit niedrigeren Multiplikatoren rechnen. Eine fachmännische Unternehmensbewertung ist daher in Wahrheit unumgänglich.

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Unternehmensbewertung

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Faktoren der Unternehmensbewertung