Faustregel zur Schätzung des Unternehmenswertes
Mit dieser Faustregel erhalten Sie eine Bandbreite für den Wert Ihres Unternehmens.
Am besten erfolgt die Einschätzung des Unternehmenswertes anhand der Multiple-Methode. Dafür muss das durchschnittliche EBITDA der letzten drei Jahre berechnet und mit den Faktoren 4 (Untergrenze) und 6 (Obergrenze) multiplizieret werden. Dies ergibt eine Wertbandbreite, innerhalb welcher sich der tatsächliche Unternehmenswert befinden wird.
Beispiel: Wenn das durchschnittliche EBITDA der letzten 3 Jahre €1,3 Mio. betrug, beträgt die untere Wertgrenze €5,2 Mio. und die obere Wertgrenze €7,8 Mio.
Für viele Branchen ist diese Faustregel anwendbar und man erhält somit eine erste Einschätzung zum Wert seines Unternehmens. Für manche Branchen wie Software und IT-Services ist diese Berechnung jedoch nicht gültig, da hier höhere Multiplikatoren anzulegen sind. In anderen Branchen muss man mit niedrigeren Multiplikatoren rechnen. Eine fachmännische Unternehmensbewertung ist daher unumgänglich, um eine präzise Wertindikation zu erhalten.