Vereinbarungen für den Unternehmensverkauf

Vereinbarungen im Rahmen eines Unternehmensverkaufes sind essenziell für die erfolgreiche Durchführung der Transaktion.


Schlüsselvereinbarungen im M&A-Prozess 

In der Vorbereitungsphase werden die Grundlagen für den gesamten Verkaufsprozess gelegt. Insbesondere wenn ein M&A-Berater an Bord geholt wird, müssen mit diesem einige Vereinbarungen abgeschlossen werden. Dies ermöglicht es, den Prozess effizient und erfolgreich durchzuführen. 

  1. Vertraulichkeitsvereinbarung

    (Non-Disclosure Agreement, NDA) 

    Vertraulichkeitsvereinbarungen sollten in einem ersten Schritt mit dem M&A-Berater geschlossen werden. Dieses Dokument stellt sicher, dass alle Informationen und Daten, die während des Prozesses ausgetauscht werden, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies ist besonders wichtig, da eine M&A-Transaktion sensible Informationen über das Unternehmen beinhaltet, die nicht öffentlich bekannt werden sollen. Das NDA schützt den Verkäufer vor unerwünschten Enthüllungen und möglichen Wettbewerbsnachteilen. Wenn interessierte Käufer angesprochen werden, wird auch hier eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen, um die Identität des Verkäufers zu wahren.  

  2. Exklusivitätsvereinbarung

    (Exclusivity Agreement) 

    Die Exklusivitätsvereinbarung wird auf zwei Seiten vereinbart: Zwischen Verkäufer und M&A-Berater wird festgelegt, dass der Verkäufer keine weiteren Berater für den vereinbarten Zeitraum hinzuzieht. Wenn der Bestbieter für den Unternehmenskauf ausgewählt wurde, und die Phase der Due Diligence beginnt, verpflichtet sich der Verkäufer mit der Exklusivitätsvereinbarung dazu, während dieses Zeitraums keine Verhandlungen oder Gespräche mit anderen potenziellen Käufern zu führen. Diese Vereinbarung gibt dem Käufer die Sicherheit, dass während der Due-Diligence-Phase und der Verhandlungen keine unerwartete Konkurrenz auftaucht. Im Gegenzug erhält der Verkäufer eine Verpflichtung des Käufers, den Prozess ernsthaft voranzutreiben und sich nicht zurückzuziehen - es sei denn, unvorhergesehene Umstände treten auf.  

  3. Vergütungsstruktur

    Mit dem M&A-Berater muss auch eine Vereinbarung bezüglich dessen Vergütungsstruktur getroffen werden. Verschiedene Modelle können die Entlohnung des Beraters definieren. Egal welches Modell gewählt wird, sollte dies auf jeden Fall im Vorfeld besprochen werden. Im besten Fall stellt der M&A-Berater ein Praxisbeispiel zur Verfügung, wie hoch die Vergütung bei erfolgreichem Abschluss ausfallen wird.  

Schlussfolgerungen

Die Vorbereitungsphase eines M&A-Prozesses ist von entscheidender Bedeutung, um die Grundlage für eine erfolgreiche Transaktion zu schaffen. Die getroffenen Vereinbarungen in dieser Phase dienen dazu, das Vertrauen zwischen Verkäufer und M&A-Berater, und im weiteren Verlauf auch zwischen Verkäufer und Käufer, zu stärken. Darüber hinaus werden durch die Vereinbarungen sensible Informationen geschützt und ein reibungsloser Ablauf des Prozesses wird gewährleistet.

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